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Uhr: Der Versuch des GeRepo (= Gerichts-Reporters), den Sitzungs-Saal 110
des Amtsgericht Harburg, Buxtehuder Str. 9, in ein Porträt-Studio
der KGS-E (KritzelGemeinschaft Süder-Elbe) umzufunktionieren, gelang nur
teilweise. Die Richterin, Frau Ferdinand,
verbat sich, gezeichnet zu werden. Auch Hr.
Siebold, der Vertreter des Klägers Norderelbe
Grundstücksgesellschaft, war nicht an einem Porträt seiner persona interessiert.. So beließ es der GeRepo
bei erlaubten Versuchen, das Konterfei des Beklagten, Hr. Ulrich, schräg
von hinten aufzunehmen. * Zur Sache 645C368-12: Es ging um die Räumungsklage
der Norderelbe Grundstücksgesellschaft gegen Hr. U., welche ein längeres, über
Jahre sich hinstreckendes Vor-Szenario hat. Für dieses interessierte sich Frau
F. jedoch nicht, ebensowenig Hr.
Siebold. Es war, vorsichtig umschrieben, „interessant“ zu sehen, wie hier
Welten aufeinander trafen. DORT die Vertreterin Justizias, schwarz gewandet,
streng und eloquent, sowie der durch einen sachkundigen (= RA!) Herrn
vertretene KLÄGER - - - HIE der durch
jahrelange Aktionen, Streitig- und Denkwürdigkeiten aufgefallene und weiterhin
auffallende KÜNSTLER und BÜRGER. Vielleicht darf man sagen: Pragmatismus und
Staatsgewalt CONTRA Kreativität und Ganzheitlichkeit. * Ich
befand mich, sitzend, in parteiischer
Position auf Seiten des Beklagten, der einen ungewöhnlich emotionalen Auftritt aufs Trapez legte. Die Kläger-Seite ließ sich davon wenig
beeindrucken - im Gegenteil!, gerade das Emotionale am Auftritt des Künstlers ging ihr gehörig auf die Nerven. Zumindest schien es
so. * Die Streitigkeit lief, wie bald klar wurde, auf einen Kompromiß
hinaus, der besagt: Dem Beklagten wird eine Frist bis zum 22. August
eingeräumt, seine Wohnung zu verlassen und die Habe mitzunehmen. Die Kosten des
Verfahrens, 219 €, hat der Beklagte zu tragen. Da der Vertreter der
Norderelbe-Wohnungsgesellschaft zwar Rechtsanwalt ist, aber nicht in dieser
Eigenschaft auftrat, ergeben sich für den Beklagten keine zusätzlichen
Anwaltskosten. * Frau Ferdinand ließ sich die entstandenen Kritzeleien zeigen,
auf denen weder sie noch Hr. Seibold zu erkennen waren, und so war daran nichts auszusetzen, außer durch
den GeRepo
selber, der „nicht ganz zufrieden“ mit dem Gekritzel ist – es aber
trotzdem für die Blogseite zur Verfügung stellt. * GeRepo sowie Beklagter + Entourage
tranken noch Tee u.ä., um sich danach zu zerstreuen und ihren unterschiedlichen Pflichten nachzukommen.
**GeRepo**
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