Mittwoch, 18. Juli 2018

Deutsche Justiz gegen Deutsche - oder: Mit Kanonen auf ...

Am 11.7. hatte ich eine Verhandlung vor dem Sozialgericht Hamburg. Schon zum 31.5. war ich vorgeladen worden mit Androhung von "Ordnungsgeld bis zu 1000 €" bei Nichterscheinen. Da ich aufgrund meiner Arbeit unabkömmlich war, wurde der Termin verschoben. Dazu brauchte es ZWEI Briefe - einmal mit einer Erklärung meines Chefs; dann, als diese noch nicht ausreichte (!!), mit einem zweiten Schreiben und Hinweis auf eine weitere mir vorgesetzte Person. 

Am 11. Juli war es soweit.
In Zimmer 207 saßen eine Richterin und zwei Beisitzer; es kam eine Vertreterin der Hamburger Arbeitsagentur hinzu.  Ich war mit einem Zeugen anwesend. 
Es ging um zwei Rück-Forderungen der Arbeitsagentur Hamburg bzw. des Job-Centers Wilhelmsburg aus 2013 (!), gegen die ich seit mehr als fünf (5) Jahren klage. 
Bei dem Streitfall mit dem A-Amt Hamburg ging es um 27 (siebenundzwanzig) bzw. 9 (neun) €. Die A-Agentur forderte von mir 27 € für 2013 zu viel Alo-Geld - ich war der Ansicht, ihr stünden nur 9 € zu. 
Bei der anderen Forderung ging es um 695,97 € - aus dem ersten Halbjahr 2013. Mir war seinerzeit, obschon nicht mehr leistungsbezugs-berechtigt, 4 Monate lang weiter Geld überwiesen worden, insgesamt 1837,37 €. Diese Summe zahlte ich unaufgefordert jeweils kurz nach Erhalt zurück - insgesamt 1840,37 (also versehentlich 3 € zu viel). Dies alles belegte ich dem Jobcenter bereits im Frühjahr/Sommer 2013 mit Bank-Belegen. Alles "wasserdicht" und überprüfbar.
Auch dem Gericht lagen diese Unterlagen seit ca. 5 Jahren vor.

  
Bereits am 17. April 2013 (!) forderte das Wilhelmsburger Job-Center von mir 2125,88 € angeblich zu viel gezahlter Leistungen für Jan-April 2013 zurück. Diese Summe wurde erst auf 2096,48 € und danach weiter reduziert, bis auf zuletzt 695,97 €.
Im März 2016, also vor gut 2 Jahren, kamen beide Fälle vor dem Sozialgericht zur Sprache. Ich versicherte, die kleinere Summe sofort zu bezahlen. Es gab aber kein Urteil in dieser Sache.
Wegen der größeren Summe war in der Verhandlung 2016 eine Vertreterin des Wilhelmsburger Job-Centers anwesend. Das Gericht stellte fest, daß die vorhandenen Unterlagen nicht ausreichten, um die Berechtigung der Forderung von 685,97 € festzustellen. Die Dame versprach daraufhin, Akten-studium zu betreiben, um die Forderungen noch einmal zu prüfen. Des Weiteren versprach sie, mich zu informieren und mir die Möglichkeit zu verschaffen, selber diese Akten zu prüfen. 
Nichts geschah. Weder wurde ich angerufen oder schriftlich verständigt, noch wurden vom Job-Center Wilhelmsburg irgendwelche Informationen an das Sozialgericht geschickt.

Am 19. Dezember 2017 schrieb mir die Bundesagentur für Arbeit (wo es um die Forderung von 27 bzw. 9 € ging): "nach Durchsicht der Unterlagen, möchte ich ihnen mitteilen, daß die Forderung, gegen die Sie Klage erhoben haben, bereits getilgt ist". 
Dieses Schreiben stimmte mich hoffnungsvoll, daß es in der Verhandlung am 11.7. nun um die größere Summe gehen werde ...
Weit gefehlt!!
Die größere Sache wurde garnicht erwähnt und als ein Fall abgetan, der mit dem nun zu verhandelnden nichts zu tun habe.
Es wurde festgestellt, daß die strittige Forderung der Arbeitsagentur (9 bzw. 27 €) bereits getilgt sei - was mir eben diese Agentur bereits am 19.12.2017 mitgeteilt hatte !!!
Um also festzustellen, daß eine "bereits getilgte" Forderung nicht verhandelt zu werden braucht, wurde mit großem Aufwand eine Sozialgerichtsverhandlung einberufen.
Was KOSTET so eine Verhandlung? 
Ist das nicht Verschwendung von Steuergeldern?
Ich war von dem Verlauf der Verhandlung total überrascht. Und bin froh, einen Zeugen mitgebracht zu haben - sonst würde ich womöglich glauben, daß ich das Ganze nur geträumt habe. 
   Der Pferdefuß bei der ganzen Sache: Ich werde von einer Inkassogesellschaft der Arbeitsagentur, die in Recklinghausen ansässig ist, massiv unter Druck gesetzt, endlich die 695,97 € zu bezahlen. Siehe die Auflistungen oben.
°°° Inzwischen bin ich dem SoVD beigetreten, dem "Sozialverband Deutschlands". Gegen einen monatlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 6 € werde ich beraten. Das erste Gespräch verlief aus meiner Sicht gut. Wenn die Inkasso-Gesellschaft wieder ihre Geschütze auffährt, werde ich mich erneut an den SoVD wenden, um Unterstützung zu bekommen ... 
°° Man liest immer, unsere Gerichte seien überlastet. Wir, die Bürger, werden aufgefordert, Justitia nicht übermäßig zu strapazieren. 
In meinem Fall wurde eine völlig überflüssige Verhandlung durchgeführt. Arbeitsagentur und Sozial-gerichtlich kooperierten einvernehmlich.
            Naja, diese Leute werden DAFÜR bezahlt ... Ich muß mich -seit 5 Jahren- in meiner kostba-ren Freizeit mit dem Kram herumschlagen ... 
                                                                                                                                   °° RS °°                                                  




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