Donnerstag, 1. Dezember 2011

Der Totraser von Eppendorf


Vor der Großen Strafkammer des Landgerichts beginnt der Prozeß gegen den Mann, der im März in Eppendorf 4 Menschen totfuhr (u.a. Günther Amendt). Der Mann ist Epileptiker und wusste, aufgrund anderer Unfälle, in die er verstrickt war, um das Risiko, das bei ihm Autofahren gene-trell bedeutet. Soll der Mann in den Knast? Als Richter würde ich die Angehörigen der Toten in das Verfahren einbeziehen und untersuchen: Hat der Unfallverursacher sich mit ihnen in Verbin-dung gesetzt, sein Beileid ausgesprochen, entschuldigt o.ä.? Eine Gefängnisstrafe erweckt die To-ten nicht wieder zum Leben. Natürlich muß auch zur Sprache kommen, ob der Mann unter Medikamenten- oder Drogen-Einfluß stand. ** Mein Tip: Erstens ein lebenslängliches Fahrverbot verhängen. Zweitens den Raser zu einem halben oder ganzen Jahr gemeinnütziger Arbeit verdonnern - z.B. in einer Einrichtung für Behinderte oder traumatisierte Angehörige von Unfall- oder Verbrechensopfern. R.S.

Keine Kommentare: