Freitag, 22. Februar 2013

645C 368-12




9 Uhr: Der Versuch des GeRepo (= Gerichts-Reporters), den Sitzungs-Saal 110 des Amtsgericht Harburg, Buxtehuder Str. 9, in ein Porträt-Studio der KGS-E (KritzelGemeinschaft Süder-Elbe) umzufunktionieren, gelang nur teilweise. Die Richterin, Frau Ferdinand, verbat sich, gezeichnet zu werden. Auch Hr. Siebold, der Vertreter des Klägers Norderelbe Grundstücksgesellschaft, war nicht an einem Porträt seiner persona interessiert.. So beließ es der GeRepo bei erlaubten Versuchen, das Konterfei des Beklagten, Hr. Ulrich, schräg von hinten aufzunehmen. * Zur Sache 645C368-12: Es ging um die Räumungsklage der Norderelbe Grundstücksgesellschaft gegen Hr. U., welche ein längeres, über Jahre sich hinstreckendes Vor-Szenario hat. Für dieses interessierte sich Frau F. jedoch nicht, ebensowenig Hr. Siebold. Es war, vorsichtig umschrieben, „interessant“ zu sehen, wie hier Welten aufeinander trafen. DORT die Vertreterin Justizias, schwarz gewandet, streng und eloquent, sowie der durch einen sachkundigen (= RA!) Herrn vertretene KLÄGER - - -  HIE der durch jahrelange Aktionen, Streitig- und Denkwürdigkeiten aufgefallene und weiterhin auffallende KÜNSTLER und BÜRGER. Vielleicht darf man sagen: Pragmatismus und Staatsgewalt CONTRA Kreativität und Ganzheitlichkeit.   *   Ich befand mich, sitzend, in parteiischer Position auf Seiten des Beklagten, der einen ungewöhnlich emotionalen Auftritt aufs Trapez legte. Die Kläger-Seite ließ sich davon wenig beeindrucken - im Gegenteil!, gerade das Emotionale am Auftritt des Künstlers ging ihr gehörig auf die Nerven. Zumindest schien es so. * Die Streitigkeit lief, wie bald klar wurde, auf einen Kompromiß hinaus, der besagt: Dem Beklagten wird eine Frist bis zum 22. August eingeräumt, seine Wohnung zu verlassen und die Habe mitzunehmen. Die Kosten des Verfahrens, 219 €, hat der Beklagte zu tragen. Da der Vertreter der Norderelbe-Wohnungsgesellschaft zwar Rechtsanwalt ist, aber nicht in dieser Eigenschaft auftrat, ergeben sich für den Beklagten keine zusätzlichen Anwaltskosten. * Frau Ferdinand ließ sich die entstandenen Kritzeleien zeigen, auf denen weder sie noch Hr. Seibold  zu erkennen waren, und so war daran nichts auszusetzen, außer durch den GeRepo selber, der „nicht ganz zufrieden“ mit dem Gekritzel ist – es aber trotzdem für die Blogseite zur Verfügung stellt. * GeRepo sowie Beklagter + Entourage tranken noch Tee u.ä., um sich danach zu zerstreuen und ihren unterschiedlichen Pflichten nachzukommen.     **GeRepo**  

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